Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und nachhaltige Unternehmensführung bei Medline

3. Mai
2021

Die Europäische Kommission hat sich zur Einführung einer Gesetzgebung entschieden, die alle auf dem EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte in ihren Lieferketten zu überwachen und sicherzustellen. Ein weiteres Ziel der Gesetzgebung ist es, Unternehmen zur Einbeziehung langfristiger Nachhaltigkeitsüberlegungen in ihren Planungen und Entscheidungen anzuregen. Dies wird als nachhaltige Unternehmensführung bezeichnet. Das Europäische Parlament hat im März 2021 seinen Entschluss zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen veröffentlicht. Eine formelle Gesetzesvorlage der Kommission steht noch aus.

 

Medline begrüßt diese regulatorischen Entwicklungen und unterstützt die Vision der Europäischen Kommission. Im Laufe der Jahre haben wir freiwillig erheblich in die Entwicklung unserer globalen ethischen Beschaffungsaktivitäten investiert, weil wir glauben, dass die Arbeiter in unserer globalen Produktlieferkette sichere, faire und humane Arbeitsbedingungen verdienen. Social Compliance-Prüfungen, Risikobewertungen und Beschwerdemechanismen sind einige der Maßnahmen, die wir umsetzen und weiter verfeinern. Unser umfassenderes Programm zur sozialen Unternehmensverantwortung geht über die ethische Beschaffung hinaus und umfasst auch Umweltinitiativen sowie die Förderung der Gemeinschaft durch wohltätige Spenden und ehrenamtliches Engagement der Mitarbeiter. Erfahren Sie hier mehr über unser CSR-Programm.

Da sich die Gesetzgebung noch in der Entstehungsphase befindet und nicht abgeschlossen ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, wichtige Fragen zu klären. Dies wird maßgeblich dazu beitragen, die Relevanz, Wirksamkeit und allgemeine ‘Zweckmäßigkeit’ der Gesetzgebung zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Standpunkte von Medline zu einigen dieser Themen:

 

Thema

Standpunkt von Medline

1. Soll die Gesetzgebung eine EU-Verordnung oder eine EU-Richtlinie sein? Eine Verordnung ist vorzuziehen, da sie direkt anwendbar wäre und eine einheitliche und konsequente Durchsetzung in der gesamten EU gewährleisten würde. Eine Richtlinie, die von jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, wird zu Fragmentierung und Rechtsunsicherheit führen.

2. Für welche Unternehmen soll die Gesetzgebung gelten?

Alle Unternehmen, die in der EU geschäftlich tätig sind, sollten unabhängig von ihrer Branche oder ihrem Sektor in den Geltungsbereich der Gesetzgebung fallen (einschließlich KMU). Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit geschaffen, während widersprüchliche Vorschriften für Unternehmen aus verschiedenen Sektoren vermieden werden.
3. Welche Menschenrechte sollten von der Gesetzgebung abgedeckt werden? Die materiellen Verpflichtungen der Gesetzgebung sollten auf allen international anerkannten Menschenrechten beruhen, wie sie beispielsweise in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind. Sie sollte nicht nur themenspezifische Rechte abdecken (z. B. Kinderarbeit).
4. Was sollten die ‘Sorgfaltspflichten’ beinhalten? Die Definition und der materielle Inhalt der ‘menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht’ in der Gesetzgebung sollten genau definiert werden und sich an bestehenden internationalen Standards orientieren, einschließlich der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze.

5. Welche Geschäftspartner sollten von der Sorgfaltspflicht erfasst werden?

Die Prüfung von Geschäftspartnern sollte sich auf die Lieferanten ersten Ranges in der Lieferkette eines Unternehmens beschränken und sich nicht auch auf weiter entfernte Lieferanten und Subunternehmer ohne direkte vertragliche Bindung erstrecken. Auf diese Weise können Unternehmen ihre Anstrengungen auf die Bereiche konzentrieren, in denen sie Einfluss auf Veränderungen haben, und Unternehmen mit ausgedehnten globalen Lieferketten werden nicht überfordert. Die Gesetzgebung muss die Begriffe ‘Lieferkette’ und ‘Wertschöpfungskette’ klar definieren.
6. Sollten Unternehmen und ihre Vorstände die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen? Alle Unternehmen haben die Verantwortung, sich ihrer positiven und negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit bewusst zu sein und diese zu managen. Unternehmen und ihre Vorstände sollten sich in ihrer Geschäftstätigkeit von Langfristigkeit und Nachhaltigkeit anstatt von schnellen finanziellen Vorteilen und kurzfristigem Denken leiten lassen.
7. Muss anhand von Vorschriften geregelt werden, wie Unternehmen Aspekte der Nachhaltigkeit in ihre Strategie und Prozesse zu integrieren haben? Unternehmen sollten die Flexibilität und Freiheit haben, selbst zu bestimmen, wie Nachhaltigkeit in ihre Strategie und ihre Prozesse eingebunden wird.

Abschließende Bemerkungen

Medline möchte, dass die Gesetzgebung die gewünschten Ergebnisse erzielt, und wir sind der Meinung, dass Realismus und Pragmatismus wesentliche Bestandteile des Ansatzes der Europäischen Kommission sein sollten. Wir fordern die Kommission auf, die Ratschläge und Empfehlungen von Medline und anderen Akteuren der Branche zu berücksichtigen, da wir über umfangreiche Erfahrungen mit der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und nachhaltiger Unternehmensführung weltweit verfügen.